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BFSG-Check: Website auf Barrierefreiheit testen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Dieser Test prüft Ihre Seite auf 15 maschinell nachweisbare Verstöße gegen die WCAG 2.1 — fehlende Alternativtexte, unbeschriftete Formularfelder, blockierter Zoom, kaputte Überschriftenstruktur — und zeigt Ihnen die Fundstellen im Quelltext. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail, das Ergebnis erscheint sofort.

Was geprüft wird

15 Regeln, jede mit dem WCAG-Erfolgskriterium, auf das sie sich bezieht. Keine Regel rät: geprüft wird nur, was sich aus dem ausgelieferten HTML eindeutig ableiten lässt.

Kritisch (5)

  • Sprache der Seite ist ausgezeichnetWCAG 3.1.1 (A)
  • Seite hat einen aussagekräftigen TitelWCAG 2.4.2 (A)
  • Alle Bilder haben ein alt-AttributWCAG 1.1.1 (A)
  • Formularfelder sind programmatisch beschriftetWCAG 3.3.2 (A)
  • Links und Buttons haben einen erkennbaren NamenWCAG 4.1.2 (A)

Schwerwiegend (6)

  • Überschriftenstruktur ist schlüssigWCAG 1.3.1 (A)
  • Vergrößerung ist nicht blockiertWCAG 1.4.4 (AA)
  • Hauptinhalt ist als Landmark ausgezeichnetWCAG 1.3.1 (A)
  • Eingebettete Inhalte (iframes) sind benanntWCAG 4.1.2 (A)
  • Video und Audio haben UntertitelWCAG 1.2.2 (A)
  • aria-Verweise zeigen auf vorhandene ElementeWCAG 1.3.1 (A)

Mittel (4)

  • IDs sind eindeutigWCAG 4.1.1 (A)
  • Tab-Reihenfolge folgt der DokumentstrukturWCAG 2.4.3 (A)
  • Linktexte sind aus sich heraus verständlichWCAG 2.4.4 (A)
  • Datentabellen haben KopfzellenWCAG 1.3.1 (A)

Was dieser Test nicht prüfen kann

Automatisierte Tests finden je nach Studie etwa ein Drittel der realen WCAG-Verstöße. Eine reine HTML-Prüfung liegt darunter. Ein gutes Ergebnis hier ist deshalb kein Konformitätsnachweis — es bedeutet, dass die mechanisch prüfbare Ebene sauber ist. Konkret offen bleiben:

  • Tastaturbedienung und Fokusreihenfolge. Ob man die Seite ohne Maus vollständig bedienen kann, zeigt sich erst beim Durchtabben — nicht im Quelltext.
  • Farbkontraste aus Stylesheets. Diese Prüfung lädt kein CSS und rendert nichts, kann also Kontrastverhältnisse nicht berechnen.
  • Inhalte, die erst durch JavaScript entstehen. Geprüft wird das HTML, das der Server ausliefert. Bei einer Single-Page-Anwendung ist das oft ein leeres Grundgerüst — dann sagt das Ergebnis wenig über die tatsächliche Seite aus.
  • Qualität statt Vorhandensein. Ein alt-Attribut mit dem Text „Bild“ besteht die Prüfung und hilft trotzdem niemandem.
  • Screenreader-Ausgabe, Vorlesereihenfolge und Verständlichkeit der Sprache. Das sind menschliche Urteile.

Wir schreiben das hin, weil die Alternative schlimmer ist: ein Werkzeug, das „100 % barrierefrei“ meldet, erzeugt genau die Sicherheit, die im Ernstfall fehlt.

Wen das BFSG betrifft

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882) um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es adressiert Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden:

  • Onlineshops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und Personenbeförderungsdienste
  • Hardware und Betriebssysteme für Universalrechner, Selbstbedienungsterminals, Geldautomaten
  • Telekommunikationsdienste und Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten

Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen, bei Produkten nicht. Reines B2B fällt nicht darunter. Ob die Ausnahme in Ihrem Fall greift, ist eine juristische Bewertung — diese Seite ist Technik, keine Rechtsberatung.

Wenn Befunde herauskommen

Die Reihenfolge, in der wir das in Projekten abarbeiten — sie ist nicht zufällig, sondern nach Wirkung pro Aufwand sortiert:

  1. 1Formularfelder beschriften und Bedienelemente benennen. Betrifft direkt, ob jemand bestellen oder Kontakt aufnehmen kann — der teuerste Ausfall überhaupt.
  2. 2Struktur reparieren: eine H1, lückenlose Ebenen, ein <main>, ein Skip-Link. Wenige Zeilen, große Wirkung für Screenreader-Navigation.
  3. 3Alternativtexte nachziehen, dabei dekorativ und informationstragend sauber trennen.
  4. 4Tastaturbedienung manuell durchgehen: einmal ohne Maus durch den kompletten Bestell- oder Kontaktprozess.
  5. 5Kontraste im Designsystem korrigieren, nicht auf Einzelseiten — sonst kommt der Fehler beim nächsten Feature zurück.

Häufige Fragen zum BFSG

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei anzubieten — darunter Onlineshops, Bankdienstleistungen, E-Books und Personenbeförderung.

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