Barrierefreiheitserklärung erstellen
Wer unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, muss über den Stand der Barrierefreiheit informieren. Dieser Generator bringt Ihre Angaben in die sechs Abschnitte, die dafür erwartet werden — Geltungsbereich, Stand der Vereinbarkeit, offene Punkte mit Begründung, Datum und Verfahren, Feedback-Weg, Durchsetzungsverfahren. Sie kopieren den Text oder laden ihn herunter. Nichts davon wird übertragen: die Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Ihre Erklärung (teilweise vereinbar)
# Erklärung zur Barrierefreiheit [Name des Unternehmens] ist bemüht, das eigene digitale Angebot im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [Adresse der Website] (Website). ## Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Das genannte Angebot ist mit den Anforderungen der EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA **teilweise vereinbar**. ## Nicht barrierefreie Inhalte [Hier die konkreten Inhalte auflisten, die noch nicht barrierefrei sind — z. B. „PDF-Dokumente vor 2024“, „Videoinhalte ohne Untertitel“, „Buchungsformular im Bereich X“.] Die genannten Punkte sind erfasst und werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung behoben. ## Erstellung dieser Erklärung Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt beziehungsweise zuletzt überprüft. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung. ## Feedback und Kontaktangaben Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Dann melden Sie sich bei uns: - [Ansprechpartner] - [E-Mail-Adresse] - [Telefonnummer] Wir antworten in der Regel innerhalb von 14 Tagen. ## Durchsetzungsverfahren Falls Sie auf Ihre Meldung keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden.
Alles läuft in Ihrem Browser — die eingegebenen Angaben verlassen diese Seite nicht und erreichen uns nicht. Der Text ist eine Vorlage im geforderten Aufbau, keine Rechtsberatung: den Stand der Konformität kennen nur Sie, und er sollte belegbar sein.
Was in die Erklärung gehört
Der Aufbau folgt der Mustererklärung, die sich aus der EU-Richtlinie 2016/2102 und ihren nationalen Umsetzungen etabliert hat. Sechs Abschnitte, in dieser Reihenfolge:
- 1Geltungsbereich der Erklärung
- 2Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- 3Nicht barrierefreie Inhalte und Begründung
- 4Datum und Verfahren der Bewertung
- 5Feedback und Kontaktangaben
- 6Durchsetzungsverfahren
Den Stand der Vereinbarkeit kennen nur Sie. Wenn Sie ihn noch nicht belegen können, führen Sie zuerst eine Prüfung durch — den maschinell prüfbaren Teil deckt unser BFSG-Schnellcheck ab, den Rest muss ein Mensch testen.
Fünf Fehler, die wir immer wieder sehen
Vollständige Konformität behaupten, ohne sie geprüft zu haben
Die Erklärung ist ein Dokument, auf das man sich später beruft. „Vollständig vereinbar“ ohne belegbare Prüfung ist die riskanteste Variante — „teilweise vereinbar“ mit einer konkreten Liste ist der Normalfall und bringt Sie nicht in Erklärungsnot.
Ausnahmen zu vage formulieren
„Einzelne Bereiche sind nicht barrierefrei“ ist keine Angabe. Brauchbar ist: „PDF-Dokumente aus den Jahren vor 2024“, „Videos im Pressebereich ohne Untertitel“, „Buchungsstrecke Schritt 3“.
Unverhältnismäßige Belastung als Sammelbegründung nutzen
§ 5 BFSG ist eine Ausnahme mit Begründungspflicht, kein Freibrief. Wer sie für alles anführt, was noch nicht umgesetzt ist, schwächt sie genau dort, wo sie berechtigt wäre.
Feedback-Adresse ohne Prozess dahinter
Die genannte Adresse muss erreichbar sein und die Meldungen müssen jemanden erreichen, der etwas veranlassen kann. Eine Frist zu nennen und sie nicht einzuhalten ist schlechter, als keine zu nennen.
Einmal veröffentlichen und liegen lassen
Die Erklärung bildet einen Stand ab. Nach jedem Relaunch und mindestens jährlich gehört sie überprüft — mit neuem Datum, sonst dokumentiert sie einen Zustand, den es nicht mehr gibt.
Und wenn die offene Liste lang wird
Eine Erklärung ist die Momentaufnahme, nicht die Lösung. Wenn beim Ausfüllen auffällt, dass der Abschnitt „nicht barrierefreie Inhalte“ länger wird als der Rest, ist der nächste Schritt eine Prüfung mit Maßnahmenplan — und die Reihenfolge dabei ist immer dieselbe: erst die Stellen, an denen Barrierefreiheit und Umsatz dasselbe sind, also Formular, Warenkorb und Checkout.
- Barrierefreie Website nach BFSG — wie wir vorgehen
- BFSG-Check: Seite auf WCAG-Verstöße testen
- Webentwicklung
Diese Seite stellt technische Informationen bereit und ist keine Rechtsberatung. Ob das BFSG auf Ihr Unternehmen anwendbar ist und ob eine Ausnahme greift, ist eine Bewertung des Einzelfalls.
Häufige Fragen zur Barrierefreiheitserklärung
- Wer unter das BFSG fällt und Verbrauchern digitale Dienstleistungen anbietet — Onlineshops, Bankdienstleistungen, E-Books, Personenbeförderung und vergleichbare Angebote — muss Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen. In der Praxis ist das eine veröffentlichte Erklärung. Öffentliche Stellen unterliegen davon unabhängig der BITV 2.0 mit eigenen, teils strengeren Vorgaben.